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Aktuelle Version vom 17. April 2016, 16:06 Uhr
Charta des Bundes
Inhaltsverzeichnis
Vorwort[Bearbeiten]
Dies ist die Charta des Bundes Porta Vitae, gegründet in den Sperrin Mountains in der Provinz Ulster im Tribunal Hibernia im Frühjahr im Jahre des Herren 1220. Die Gründungsmitglieder des Bundes Porta Vitae sind der ehrenwerte Magus Coinneach von Bonisagus, der ehrenwerte Magus Alasdair cultas Críothamon, die ehrenwerte Maga Seraphine an Flámbó, die ehrenwerte Maga Earrach cultas Meriníte und der ehrenwerte Magus Taylor Read von Verditius.
Der Bund Porta Vitae ist eine Schicksalsgemeinschaft seiner Mitglieder. Der Fluss des Lebens hat die Gründungsmitglieder zusammengespült und sie vor eine Aufgabe gestellt, die nur sie alleine lösen konnten. Das Schicksal hat sie zusammengeführt und sie entschieden zusammen zu bleiben. Die Magi streben zusammen nach Wissen und Erkenntnis. Sie sind viele und doch eins in ihrem Ansinnen, ein Tor des Lebens zu sein. Sie sind Brüder und Schwestern im Bunde, die Freuden und Sorgen, Forschungen, Eigentum und Vis miteinander teilen.
Mitgliedschaft[Bearbeiten]
Ein jedes Mitglied dieses Bundes solle einen guten Stand innerhalb des Ordens haben. Sollte ein Magus des Ordens verstoßen werden, so soll auch der Bund ihn verstoßen.
Diese Charta erkennt drei Arten von Magi im Bund: die des Magus mit Gastrecht, den Magus auf Probezeit und den Magus, der vollständiges Mitglied ist.
I. Ein Magus mit Gastrecht darf für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Aufgabe in den Mauern und Hecken des Bundes verweilen. Je nach Zeit seines Besuchs oder der Art seiner Aufgabe wird er in den Aegis eingeladen. Die Magi des Bundes sind ihm gegenüber weisungsbefugt und können ihn auf sein Fehlverhalten hinweisen. Er geniesst die Gastfreundschaft des Bundes. Sollte er diese brechen, sind alle seine Privilegien aufgehoben und er muss den Bund sofort verlassen.
II. Ein Magus, der um Aufnahme in dem Bund bittet, muß in einem der Magi von Porta Vitae einen Förderer gefunden haben, der seine Bitte der ordentlichen Versammlung des Bundes vorträgt. Die Versammlung muss mit einer einfachen Mehrheit den Beitritt auf Probe zustimmen. Für ein Jahr und einen Tag kann sich der Anwärter nun den Mitgliedern des Bunds beweisen und als würdig zeigen. Nach der Probezeit wird erneut abgestimmt, ob der Anwärter zum Bund und den dort lebenden Magi passt und als vollständiges Mitglied des Bunds bleiben darf. Es müssen sich alle Magi auf einer vollständigen Versammlung einstimmig für diese Aufnahme aussprechen.
Ein Magus auf Probezeit lebt und arbeitet ein Jahr und einen Tag mit den Magi des Bundes zusammen. Er geniesst alle Rechte; wohl hat er das Recht, den Versammlungen des Bundes beizuwohnen und vor ihr zu sprechen. Er hat weiterhin das Recht auf eine Benachrichtigung von einer kommenden Versammlung und darf eine Versammlung des Bundes einzuberufen. Er hat jedoch noch keine Stimme in der Versammlung. Ein Magus auf Probezeit hat alle Pflichten, die in dieser Charta niedergeschrieben sind, zu tragen.
III. Ein Magus, der vollständiges Mitglieds des Bundes ist, geniesst alle Rechte und Privilegien, die in dieser Charta aufgeführt werden, und er trägt auch alle Pflichten, die hier benannt werden.
Ein Mitglied kann nur dann des Bundes verwiesen werden, wenn alle übrigen Magi für diesen Ausstoß stimmen.
Rechte & Privilegien[Bearbeiten]
Den Mitglieder des Bundes sind folgende Rechte und Privilegien gewährt, solange sie vollständige Mitglieder des Bundes sind.
I. Alle Mitglieder des Bundes erhalten freies Essen (soviel, wie zur Erhaltung von Kraft und Gesundheit benötigt), Unterkunft und Kleidung.
II. Ferner erhalten sie alle grundlegenden mondänen Mittel, die ihre Studien erfordern und haben zudem das Recht der Verfügung sämtlicher Besitztümer und Vorräte des Bundes, so sie für die Funktion ihrer Laboratorien, die Ausrichtung einer Expedition oder dem Unterhalt ihrer Forschungen dienen. Sollte ein Magus dieses Recht ausnützen oder zu sehr in Anspruch nehmen, hat der Pontifex jederzeit die Möglichkeit, ihm dieses Recht zu verwehren.
III. Ein Magus hat das Recht, so er in einer Expedition die Mauern des Bundes verläßt, einen Teil des Vermögens des Bundes zur Finanzierung seiner Reise zu benutzen. Der dabei von ihm aus den Kassen entnommene Betrag sollte den zwanzigsten Teil des Gesamtvermögens nicht übersteigen. Es sei denn, eine ordentliche Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit anders.
IV. Ein Magus hat das Recht auf Talent, Fertigkeit und Arbeitskraft all jener, die in den Mauern und Hecken des Bundes leben und arbeiten, oder die dem Bund Fron und Dienst schulden. Speziell hat ein jeder Magus das Recht, von einem jeden Bediensteten des Bundes vor Angriffen geschützt zu werden. Wenn ein Magus dieses Recht zu sehr in Anspruch nimmt oder ausnützt, hat der Pontifex jederzeit die Möglichkeit, ihm dieses Recht zu verwehren.
V. Ein Magus hat das Recht auf drei von den Jahreszeiten eines Jahres, die ihm frei zur Verfügung stehen.
VI. Ein Magus hat das Recht auf freie Benutzung der Bibliothek des Bund und aller Bücher, mondän oder arkan, die darin enthalten sind. Er hat das Recht, ein und nur ein Werk für eine Jahreszeit aus der Bibliothek, nicht aber aus dem Bund zu entfernen, um darin in zu studieren; danach muß er es auf Anfrage anderen Magi zur Verfügung stellen. Über Streitigkeiten über die Bücher und die Bibliothek entscheidet der Pontifex oder eine Versammlung des Bundes mit einfacher Mehrheit.
VII. Und ein Magus hat das Recht, den Versammlungen des Covenants beizuwohnen und vor ihr zu sprechen. Ein Magus hat außerdem das Recht auf eine Benachrichtigung von einer kommenden Versammlung. Ein jeder Magus des Bundes ist zudem berechtigt, eine Versammlung des Bundes einzuberufen. Und ein jeder Magus hat eine Stimme in der Versammlung. Diese kann er an einen anderen Magus seines Vertrauens übertragen, wenn er der Versammlung nicht beiwohnen kann oder mag. Diese Rechte kann selbst die Stimme der Versammlung des Bundes oder der Pontifex nicht aufheben.
Alle Magi dieses Bundes seinen als unabhängig und frei anzusehen, jedoch handelt ein jeder Magus auch stets für den Bund, und der Bund handelt stets für jeden einzelnen Magus. So soll jeder stets das Heil seiner Schwestern und Brüdern im Bund und seines Bundes im Herzen tragen, was auch immer er tun möge.
Verpflichtungen & Verantwortungen[Bearbeiten]
Die Mitglieder des Covenants sind verpflichtet, folgende Dienste zu leisten.
I. Ein jeder Magus hat die Stärke und das Wohlergehen des Bundes stets als seine höchste Priorität anzusehen. Ebenso hat er der Verwaltung und dem Unterhalt des Bundes, der Instruktion des Covenfolk und der Pflege guter Beziehungen zu unseren Nachbarn, seien sie arkaner, feeischer oder sterblicher Natur sein, nach besten Kräften teilzuhaben. Sollten Magi verschiedener Meinung sein, was das beste für den Bund ist, entscheidet die ordentliche Versammlung bei einstimmigem Beschluss.
II. Ein jeder Magus hat eine Jahreszeit im Jahr Arbeit zum Wohle und Wachsen des Bundes zu verrichten. Welcher Art diese Arbeit ist, kann auf der ordentlichen Versammlung besprochen und mit den anderen Magi vereinbart werden.
III. Ein jeder Magus überantwortet alles Geld und alle Reichtümer, die er auf einer Expedition, egal ob in Diensten des Bundes oder in eigenem Dienst, erwirbt, der Kasse des Bundes. Ein jeder Magus hat alles Vis, das er auf einer Expedition, egal ob in Diensten des Bundes oder in eigenem Dienst, erwirbt, dem Bund zu überantworten. Ein jeder Magus handelt stets für den Bund, und der Bund handelt stets für jeden einzelnen Magus.
IV. Ein jeder Magus hat dem Bund das zu überreichen, was für ihn selbst nicht von Nutzen ist. So ein Magus etwas entdeckt, was er selbst nicht nutzen kann, überlässt er es dem restlichen Bund zur Verfügung. Ein Magus kann nicht verkaufen, was ihm nicht nützt, nur der Bund als ganzes hat das Recht, Geschäfte zu machen. Ein jeder Magus handelt stets für den Bund, und der Bund handelt stets für jeden einzelnen Magus.
V. Ein jeder Magus hat den Posten des Pontifex zu respektieren, seine Vorschläge zu akzeptieren und seinem Wort zu folgen.
Alle Magi dieses Bundes seinen als unabhängig und frei anzusehen, jedoch handelt ein jeder Magus auch stets für den Bund, und der Bund handelt stets für jeden einzelnen Magus. So soll jeder stets das Heil seiner Schwestern und Brüdern im Bund und seines Bundes im Herzen tragen, was auch immer er tun möge.
Versammlungen[Bearbeiten]
I. Eine jede Versammlung kann von einem jeden Magus des Bundes einberufen werden. Eine Versammlung kann aus jedem Grund und an jedem Orte innerhalb des Bundes abgehalten werden, wobei der Kapitelsaal zu bevorzugen ist, so keine anderen Vorbereitungen getroffen sind.
II. Diese Charta kennt drei verschiedene Arten von Versammlungen an: vollständige, ordentliche und dringliche. Bei einer vollständige Versammlung sind alle lebenden Magi des Bundes, denen eine Anwesenheit möglich ist, und der Pontifex anwesend. An einer ordentlichen Versammlung des Bundes nehmen mindestens die Hälfte aller lebenden Magi, denen eine Anwesenheit möglich ist, und der Pontifex teil. Einer dringlichen Versammlung wohnen so viele Magi bei, wie in der durch den Notfall angemessenen Zeit erscheinen können.
III. Zweimal im Jahr, an den Abenden der Winter- und der Sommersonnenwende, soll eine ordentliche Versammlung im Kapitelsaal abgehalten werden.
IV. Die ordentliche Versammlung der Magi entscheidet über alle Ressourcen des Bundes, sowie darüber, wie diese eingesetzt werden sollen. Diese Entscheidungen trifft die Versammlung einstimmig.
V. Die ordentliche Versammlung hat das Recht, einen Magus, der um Aufnahme in dem Bund bittet, mit einer einfachen Mehrheit den Beitritt auf Probe zu gewähren.
VI. Die ordentliche Versammlung hat das Recht, jene zu belohnen oder zu strafen, die sich in den Mauern des Bundes aufhalten. Die Versammlung hat das Recht, allem Covenfolk einen jeden Dienst zu befehlen. Diese Entscheidungen trifft die Versammlung einstimmig.
VII. Die ordentliche Versammlung hat das Recht, einen der Krieger des Bundes zum Hauptmann der Wache zu ernennen, sowie ein entsprechend und ausreichend geschultes Individuum zum Autokraten. Diese Entscheidungen trifft die Versammlung einstimmig.
VIII. Die vollständige Versammlung hat ebenso das Recht, über die Magi des Bundes zu richten. Jegliche Strafe oder Disziplinarmaßnahme wird der Versammlung vom Pontifex vorgeschlagen, über die sie dann abstimmt. Eine einfache Mehrheit genügt, um eine Strafe oder Disziplinarmaßnahme in Kraft treten zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass einem Magus ein jedes Recht, das in dieser Charta aufgeführt ist, mit Ausnahme des Anrechtes auf Ernährung, mondäne Unterstützung und Anwesenheit und Stimme bei den Versammlungen, genommen werden kann, es aber nicht möglich ist, ihm weitere Pflichten als jene, die in dieser Charta festgelegt sind, aufzubürden.
IX. Die vollständige Versammlung hat das Recht, einen Magus bei einstimmigem Beschluss zu verstoßen, wenn die übrigen Magi darin übereinstimmen, das jener Magus grob die Charta gebrochen hat.
X. Die vollständige Versammlung hat das Recht, einstimmig über die Aufnahme eines neuen Magus nach der Probezeit von einem Jahr und einem Tag zu entscheiden.
XI. Die vollständige Versammlung hat das Recht, die Charta bei einstimmigem Beschluss zu ändern.
Der Pontifex[Bearbeiten]
I. Der Pontifex steht der Versammlung der Magi vor. Er leitet die Versammlung und vermittelt in Streitfragen. Dieses Recht kann der Pontifex auch auf andere Magi des Bundes übertragen.
II. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pontifex.
III. Der Pontifex ist weisungsbefugt gegenüber den anderen Magi des Bundes, kann sie auf ihr Fehlverhalten hinweisen, sie maßregeln und der vollständigen Versammlung Strafen vorschlagen, über die diese entscheidet.
IV. Der Pontifex vertritt den Bund in allen Belangen nach außen. Dieses Recht kann der Pontifex auch auf andere Magi des Bundes übertragen. Wenn der Bund Geschäfte macht, wird er vom Pontifex vertreten; dieses Recht und nur dieses Recht kann der Pontifex auch auf einen Consor übertragen.
V. Der Pontifex wird für zehn Jahre im Konsens gewählt. Der Pontifex kann von sich aus zurücktreten oder aus seinem Amt entfernt werden, sofern zwei von drei Magi dafür stimmen. So der alte Pontifex stirbt, wählt die Versammlung der Magi bei einstimmigem Beschluss aus ihren Reihen einen neuen. Es ist den Magi erlaubt, für sich selbst zu stimmen.
Eid[Bearbeiten]
Ich, Maga Earrach cultas Meriníte, schwöre hiermit aus freiem Willen, dass ich Maga des Orden des Hermes bin. Ich schwöre, dass ich stets den Codex des Hermes und den Peripheren Codex in Ehren gehalten habe und dies auch in Zukunft tun will.
Ich schwöre, dass ich einzig in hermetischer Magie unterrichtet wurde, und dass auch meine Lehrlinge einzig in dieser Tradition ausgebildet werden sollen.
Ich schwöre, dass ich zu keiner Zeit Umgang mit Dämonen oder Diabolisten pflegte, und dass ich dies auch nie zu tun gedenke.
Ich schwöre diesen Eid im Bewusstsein, dass ich diese Worte aus eigenem freien Willen und mit völligem Verständnis ihrer Bedeutung spreche.
Ich schwöre hiermit allen Verbindungen zu anderen Bünden ab, und schwöre meine Gefolgschaft und Treue einzig dem Bund Porta Vitae.
Ich schwöre, dass alle Ziele, Feinde, Verbündeten, Nöte und Freuden des Bundes meine eigenen sein sollen.
Ich schwöre, mein Handeln der Charta des Bundes zu unterwerfen.
Ich schwöre, die Leben der Mitglieder dieses Bundes als mein eigenes Leben anzusehen. Ich schwöre, niemals durch mein Handeln oder meine Untätigkeit Gefahr oder Schaden über den Bund zu bringen.
So soll ich ein Tor sein, durch das das Leben und die Heilung in diese Welt einströmt! So möge ich Seite an Seite mit meinen Schwestern und Brüdern im Bund dafür sorgen, dass das Leben in seiner ganzen Fülle und Vielfalt wachsen, blühen und gedeihen mag!
So will ich es schwören am ersten Tag des Märzen, im Jahre des Herren 1220